
Es gilt in den Kinosälen die Regelung 2G+, d.h. Zugang zu Kinovorstellungen haben nur noch Geimpfte & Genesene mit einem zusätzlichen Testnachweis. Dies gilt ab dem 14. Lebensjahr. Kinder bis 14 Jahre haben keine Nachweispflicht.
Eine Ausnahme von 2G+ gilt für alle, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Neu: ab dem 1. Tag nach der dritten Impfung wird beim Kinobesuch kein Test mehr benötigt.
Im Bereich der Gastronomie bleibt es bei der 2G-Regelung, hierzu haben auch alle bis 18 Jahren Zutritt.
Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, diese darf in der Gastronomie am Sitzplatz abgenommen werden. Im Kinosaal nur zum Verzehr von Speisen und Getränken. Für Kinder unter 6 Jahren gilt keine Maskenpflicht. Kinder bis 12 Jahren können auch eine sog. OP-Maske tragen.
In den Kinosälen gilt eine Kapazitätseinschränkung auf max. 25 % der normalen Auslastung sowie eine Abstandsvorgabe von 1,5 Meter zwischen einzelnen Besuchergruppen.