Hygienekonzept Kino & Gastro

HYGIENEKONZEPT BABYLON KINO & GASTRO JUNI 2022

 

REDUZIERTE SAALKAPAZITÄT

Freiwillig verringern wir weiterhin die Saalkapazität auf ca. 70 % der sonst üblichen Auslastung.

Die restlichen Sitze werden geblockt. Zusätzlich sperren wir einen Sitz zwischen den einzelnen Besuchergruppen.

Das ergibt eine verkaufbare Sitzkapazität von 135 Plätzen zusammen in allen Sälen (anstatt 191 im Normalbetrieb). Im Saal 2 sind 65 Zuschauer, im Saal 3 35 Zuschauer und im Saal 1 („DIELE“) 35 Zuschauer möglich.

 

ABSTANDSGEBOT

Bitte halten Sie das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen Innen wie Aussen ein auf allen Wegen und Toiletten ein.

 

FESTE PLATZWAHL

Die Sitzplätze im Kinosaal werden fest vergeben, im Gastrobereich ist freie Platzwahl.

 

MASKENGEBOT ab 1.6.

In allen Bereichen des Babylon Innen und Aussen herrscht ab 1.6. ein Maskengebot.

 

TESTNACHWEIS / IMPFNACHWEIS

Ab 3.4. entfällt jegliche Nachweispflicht!

 

HAND-DESINFEKTION

Gerne können Sie die aufgestellten Desinfektionsspender nutzen.

 

KINOKARTEN-KAUF

Sie können die Karten und Plätze vorab reservieren. Unser Buchungssystem wird automtisch zur nächsten Person/Gruppen zwei Plätze frei lassen.

 

EIN- UND AUSLASS KINO

Die Anfangszeiten der Vorstellungen sind so gelegt, dass sich beim Ein- und Auslass die Zuschauer nicht in die Quere kommen. Bei gut besuchten Vorstellungen in der kühleren Kinozeit wird der Auslass über die Notausgänge erfolgen.

 

LÜFTUNG DER KINOSÄLE

Die Lüftungsanlage im Babylon ist sehr alt. Leider. Dies hat aber auch den Vorteil, dass die Kinosäle mit 100 % Frischluft belüftet werden können. Es wird keine verbrauchte Luft aus anderen Räumen hinzugeführt.

 

REINIGUNG DER KINOSÄLE UND ALLGEMEIN DER RÄUME

Die Kinosäle werden täglich gereinigt & desinfiziert. Ebenso täglich alle Türgriffe, WC-Sitze, WC-Papierspender, Seifenspender und Handtuchspender. DIE WCs werden täglich gereinigt.

 

AUSSCHLUSS VOM CAFÉ-, BAR- UND KINOBESUCH

Vom Besuch und der Teilnahme sind Personen ausgenommen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an
 COVID-19-Erkrankten hatten oder die unspezifische Allgemeinsymptome oder respiratorische Symptome jeder Schwere aufweisen.

 

Wir behalten uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen vom Besuch des Hauses auszuschließen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden.